Es handelt sich um eine zunächst bis zum 31.08.2026 befristete Anstellung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden. Vorbehaltlich der Bewilligung von EU-Fördermitteln und entsprechender Gremienbeschlüsse ist eine Verlängerung der Befristung bis zum 31.08.2028 ggf. möglich. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe S 12 TVöD.

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