Die Europäische Jugendstiftung (EYF) startet einen Sonderaufruf für lokale oder nationale Jugendorganisationen. Die Organisationen können Finanzmitteln für Aktivitäten beantragen, die sich aus der Corona-Krise ergeben haben und eine direkte Folge dieser sind.

Zu diesem Zweck können spezielle EYF-Pilotzuschüsse beantragt werden. Beispiele für solche Vorhaben können sein:

  • Kontaktaufnahme und Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personengruppen, darunter Obdachlose, Flüchtlinge und Asylsuchende, Menschen mit Behinderungen, Menschen, die isoliert oder in abgelegenen Gemeinden leben,
  • Unterstützung von Gesundheits-, Sozial- und Bildungsdiensten,
  • Aufklärung und Sensibilisierung für die Bedeutung der Menschenrechte bei der Reaktion auf die COVID-19-Krise.

Weitere Bedingungen

Bei allen Pilotaktivitäten müssen die von den zuständigen Behörden auf nationaler und / oder lokaler Ebene getroffenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Darüber hinaus wird den antragstellenden Jugendorganisationen dringend empfohlen, ihre Aktivitäten mit den zuständigen Behörden zu koordinieren und dies in ihrem Projektvorschlag anzugeben.

Der maximale EYF-Zuschuss für eine Pilotaktivität beträgt 10.000 EUR. Der nächste Stichtag ist der 10. Mai 2020. COVID-19-bezogene Anträge können jedoch noch im Laufe des Jahres 2020 eingereicht werden. Nachfolgende Stichtage werden später im Jahr 2020 festgelegt, voraussichtlich Juni und September.

Jugendorganisationen können nur dann Anträge stellen, wenn sie beim EYF registriert sind. Anweisungen und Kriterien für die Registrierung sind auf der Internetseite der Europäischen Jugendstiftung zu finden.

Bewerbungsmodalitäten

Informationen zum Verfahren und zu den Kriterien für die Antragstellung finden Sie auf der EYF-Webseite

Interessierte Organisationen geben bitte bei der Einreichung im Antrag oben deutlich an: special call COVID-19.

Alle weiteren Informationen sind auf der Webseite der Europäischen Jugendstiftung erhältlich.