Das Land SH stellt dem OKSH Mittel zur Förderung der Maßnahmen Dritter zur Vermittlung von Medienkompetenz zur Verfügung. Auf diese Weise stehen ab sofort für das Jahr 2020 Mittel für Medienbildungsprojekte zur Verfügung!

Die Rahmenbedingungen:

- es gilt die Förderrichtlinie des OKSH

https://www.oksh.de/informieren/rechtsfragen/oksh-foerderrichtlinie-fuer-die-vermittlung-von-medienkompetenz/ in der (insbesondere in § 2 der Förderrichtlinie) auch steht, welche Art von Projekten gefördert werden können. 

- Der OKSH freut sich auf einen formlosen Antrag.

Der Zeitplan:

- Anträge bitte an den OKSH, Peter Willers, Hamburger Ch. 36, 24113 Kiel, gern auch als Mail (willers@oksh.de).

- Antragsfrist ist der 16. März 2020 13 Uhr (Posteingang).

- Eine Entscheidung über eine eventuelle Förderung fällt bis Ostern.

- Ein Projektanfang ist also ab dem 15. April 2020 oder später realistisch.

- Ein gefördertes Projekt sollte nicht länger als 12 Monate dauern, muss aber spätestens zum 1. Dez. 2021 vollständig abgerechnet sein.