Umgang mit Gesundheitsdaten von Teilnehmenden (z.B. bei Angaben von Allergien)

1. Gesundheitsdaten, die bei der Anmeldung zu Maßnahmen übermittelt werden

Wir haben nachgefragt: muss automatisch ein*e Datenschutzbeauftragte*r bestellt werden, wenn bei der Freizeitenanmeldung z.B. Angaben zu Allergien oder Ansprüche an Barrierefreiheit gemacht werden (können)?

Das Büro des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) teilte mit, dass eine Abfrage bzw. eine freiwillige Übermittlung von Gesundheitsdaten nicht die Pflicht auslöst, eine*n Datenschutzbeauftragte*n zu bestellen. Das gilt, weil die Kerntätigkeit des Vereins nicht in der Verarbeitung von Gesundheitsdaten besteht (anders als z.B. bei entsprechenden Vereinen zur Selbsthilfe).

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