Neu sind u.a. der Verdienstausfall für selbständige Jugendleiter_innen mit Juleica und ein Sitz für Jugendmitbestimmungsgremien im Jugendhilfeausschuss.

Das Gesetz macht den Weg frei für die Änderung der Freistellungsverordnung, erst danach können auch Selbständige Verdienstausfall beantragen. Geplant ist eine Erstattung auf Grundlage des Steuerbescheids bis zu einer Maximalgrenze.

In den Jugendausschüssen gibt es zukünftig einen zusätzlichen beratenden Sitz für „ein Mitglied aus Jugendmitbestimmungsgremien, soweit diese in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bestehen und demokratisch legitimiert sind.“ Die Satzung des Jugendamtes soll regeln, „wie Vertreter der Jugendmitbestimmungsgremien bestimmt werden, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehrere Jugendmitbestimmungsgremien gebildet sind.“

Beschluss Jugendförderungsgesetz (rechte Spalte)

Das Gesetz zur Änderung des JuFöG wird am 26. November verkündet; der entsprechende Wortlaut wird dann dort zu finden sein.

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