Für die Berufungsperiode vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 sucht der Bundesjugendring bis zu acht Prüfer*innen für die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Die Prüfer*innen wirken an den Prüfverfahren der FSK mit und entscheiden dabei unter anderem über die Altersfreigabe von Filmen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich und weisungsunabhängig.

Interessierte Mitgliedsorganisationen können bis zum 11.11.2026 über das untenstehende Formular Personen für die Tätigkeit als FSK-Prüfer*in vorschlagen. Auch bisherige Prüfer*innen können erneut vorgeschlagen werden. Von der FSK berufene Personen dürfen nicht in einem Unternehmen der Filmwirtschaft tätig sein, zudem soll bei der Besetzung auf eine ausgewogene Geschlechterverteilung geachtet werden. Der Hauptausschuss des Bundesjugendrings wählt die Prüfer*innen am 09.12.2026. Die gewählten Personen werden anschließend vom Bundesjugendring gegenüber der FSK benannt.

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Ansprechperson: Matthias Starz (Geschäftsstelle)

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