Der Förderfonds bietet zwei unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Unterstützung von Projekten und Aktionen:
1. Förderung kleinerer Projekte
Gefördert werden kurzfristige, kleinere Projekte und Aktivitäten von Initiativen in der Geflüchtetenarbeit. Ehrenamtliche können für Ausgaben, die durch ihr Engagement entstehen, eine Förderung von bis zu 500 Euro erhalten.
Formlose Anträge können ganzjährig beim Referat für Migration gestellt werden (Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung siehe Anhang).

2. Förderung größerer Projekte
Darüber hinaus können größere Projektideen von Vereinen, Verbänden, gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden.

Ein schriftlicher Antrag ist bis Dienstag, 31. März 2026, beim Referat für Migration einzureichen – gerne auch per E-Mail an Foerderfonds-Migration@kiel.de.
Die Projekte müssen in Kiel angesiedelt sein, nachhaltig wirken sowie den Zusammenhalt und die Teilhabe stärken. Sie müssen im Jahr 2026 starten und spätestens am 30. Juni 2027 abgeschlossen sein.
Über die Förderung entscheidet ein Auswahlgremium innerhalb der Landeshauptstadt Kiel.

Ausführliche Informationen, das Konzept sowie Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier

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