ENDSPURT DER BEWERBUNGSPHASE beim Schleswig-Holsteinischer Bürgerpreis
Das Motto in diesem Jahr: „Bewegt –Teilhabe und Vielfalt im Sport“ / Teilnahmeschluss am 30.06.2025
keine Antragsstellung mehr möglich.
02.11.2022
Um den starken Kostensteigerungen in der Jugendarbeit zu begegnen, legt die Stiftung Jugendarbeit für 2023 ein Sonderprogramm auf.
Jede Jugendgruppe (s. generelle Förderbedingungen der Stiftung) kann einmalig einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 500€ beantragen. Mindestens neun Personen müssen zusammen reisen. Es werden max. 33% der Reisekosten erstattet. Öffentliche Fördermittel sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Zur Beantragung reicht eine formlose Email/Kontaktformular auf www.stiftung-jugendarbeit.de mit der Anzahl der reisenden Personen, den ermittelten Kosten sowie die Art der Anreise. Zur Abrechnung muss ein Beleg (Rechnung) über die Reisekosten vorgelegt werden. Bei Fahrten im gemieteten Kleinbus können auch Tankkosten abgerechnet werden, dazu müssen die gefahrenen Strecken belegt werden.
Das Motto in diesem Jahr: „Bewegt –Teilhabe und Vielfalt im Sport“ / Teilnahmeschluss am 30.06.2025
Wir wollen mit euch darauf schauen, was machen Kinder- und Jugendbeiräte im Kreis? Wie kann man sich besser vernetzen und austauschen?