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Masernschutzgesetz

Keine direkten Folgen für die Jugendarbeit

Am 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Für Einrichtungen und Angebote der Jugendarbeit besteht nach unserer derzeitigen Einschätzung keine Impflicht und daher kein Handlungsbedarf. Etwas anders kann gelten, wenn Jugendverbände z.B. Angebote in der Ganztagsschule machen.

Weitere Informationen hat der Bayerische Jugendring zusammengetragen (PDF).