Förderfähig sind Vorhaben, die durch oder mit Jugendlichen entwickelt werden.

Antragsteller können bspw. Jugendorganisationen, Bildungseinrichtungen oder Organisationen sein, die mit Jugendlichen arbeiten bzw. das planen. Die Zielgruppe liegt auf Personen im Alter zwischen 15 bis 30 Jahren. 

Gefördert werden Projekte mit Beteiligung aus mindestens drei Mitgliedsstaaten des Ostseerates mit einem Zuschuss von maximal 65.000 Euro. 10% müssen als Eigenmittel eingebracht werden. Es sind auch Personalkosten abrechenbar

Thematisch sollen die Vorhaben die drei Langzeitprioritäten des Ostseerates adressieren:

  • Regionale Identität
  • Nachhaltigkeit und Wohlstand
  • Sicherheit

Einreichungsfrist: 15. Februar bis 31. März 2020

Weitere Informationen und die genauen Förderbedingungen gibt es unter: https://www.cbss.org/psf/