In der Auseinandersetzung mit der AfD fällt immer wieder das Schlagwort der „politischen Neutralität“, gerade auch weil die Partei es selbst als Begriff der politischen Auseinandersetzung nutzt, z. B. im Zusammenhang mit den Meldeportalen, die verschiedene Landesverbände eingerichtet haben, um AfD-kritische Kommentare von Lehrer*innen anzuprangern. Auch in parlamentarischen Anfragen nutzt die AfD den Begriff immer wieder, um Vereine, Projekte, Veranstaltungen oder Publikationen zu kritisieren und unter Umständen deren Förderfähigkeit in Zweifel zu ziehen, wenn sie eine menschenrechtsorientierte Kritik an den Positionen der Partei üben. Die Frage, wie weit die Autonomie von Empfänger*innen staatlicher Zuwendungen im Bereich der Menschenrechts- und Präventionsarbeit reicht und welche Bedeutung dem Beutelsbacher Konsens in diesem Kontext zukommt, hat dabei zu erheblichen Unsicherheiten geführt.

Doch auch andere Bereiche der Auseinandersetzung spielen in der Praxis der Jugend(verbands)arbeit immer wieder eine Rolle, wie das Verhalten gegenüber AfD-Politiker*innen in jugendpolitischen Gremien und angemessene Umgangsweisen mit Rechtspopulismus im eigenen Verband.

Mit dem Fachtag möchte IDA dazu beitragen, Unsicherheiten im Umgang mit der AfD und dem staatlichen Neutralitätsgebot abzubauen, und lädt alle relevanten Akteur*innen, wie Multiplikator*innen der Jugend(verbands)arbeit und Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltungen, zu einem Austausch über Perspektiven, Erfahrungen und proaktive Strategien ein.

Die Ausschreibung mit vollständigem Programm finden Sie im Anhang und auf unserer Webseite. Die Anmeldung erfolgt über die Veranstaltungswebseite.

Anmeldeschluss ist der 5. Juni 2019.

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