Es gilt die Förderrichtlinie des OKSH

am 5. März 2021 hat der OKSH mit der Staatskanzlei SH einen Vertrag geschlossen, mit dem das Land SH dem OKSH Mittel zur Förderung der Maßnahmen Dritter  zur Vermittlung von Medienkompetenz zur Verfügung stellt. Auf diese Weise stehen ab sofort für das Jahr 2021 Mittel für Medienbildungsprojekte zur Verfügung!

 

Förderrichtlinie und Antrag

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