Ab 1. August erhöht sich für finanziell benachteiligte Kinder- und Jugendliche der Betrag, der über das Bildungs- und Teilhabepaket [Link PDF, s. Anhang] des Bundes beantragt werden kann. Statt 10 Euro werden 15 € zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gezahlt. Im Unterschied zu bisher wird eine Pauschale gezahlt. Dazu muss ein Nachweis eingereicht werden. Das können z.B. Mitgliedsbeiträge im Jugendverband, kulturelle Aktivitäten oder die Teilnahme an Freizeiten, zum Beispiel von Vereinen oder Verbänden sein. Hier steht, wo Familien in den Kreisen in SH das Geld beantragen können.

Information des MWVATT und des MBWK

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